Durch das Jahressteuergesetz 2009 ist rückwirkend zum 1.1.2008 eine neue Steuerbefreiungsvorschrift mit dem Ziel der Verbesserung und Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung eingeführt worden.
Durch die Steuerbefreiungsvorschrift werden rückwirkend ab dem 01.01.2008 die zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitsgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei gestellt, soweit sie je Arbeitnehmer 500,-€ jährlich (= Freibetrag) nicht übersteigen (§3 Nr.34 EStG i.V.m. § 52 Abs. 4c EStG).
Meine Steuernummer:
232/220/02826
Firmenfitness / Betriebliche Gesundheitsförderung
Eine professionelle betriebliche Gesundheitsförderung ermöglicht die positive Einflussnahme auf zahlreiche wichtige Unternehmenskennzahlen und psychologisch determinierte Faktoren.
Werden konkrete Maßnahmen für Sport und Bewegung seitens des Arbeitgebers angeboten, nimmt daran jeder zweite Arbeitnehmer teil. (Quelle: Fehlzeiten Report 2008 - Betriebliches Gesundheitsmanagement: Kosten und Nutzen)